Deponie
Eingangstext
Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, die Sie von uns auf Anfrage erhalten.
Analysen sind uns im Einzelfall kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Fahrlässige Falschanlieferungen werden auf Kosten des Anlieferers ordnungsgemäß entsorgt, bzw. der Anlieferer hat dieses Material auf eigene Rechnung und Gefahr wieder zu entfernen. Der Anlieferer haftet für Schäden, die durch nicht erkennbare Störstoffe verursacht werden.
Unsere Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 07:00 bis 17:00 Uhr
Deponie Köln, Escher Straße 350, 50739 Köln
Die Annahme von Bodenaushub erfolgt gemäß LAGA 20:
- Boden AVV 170504 und Boden AVV 200202 ohne Fremdbeimengungen.
- Material mit Fremdbeimengung wird als Boden/Bauschutt DK 0 abgerechnet.
- Annahme von Boden/Bauschutt DK O ( DepV 2002):
- Boden AVV 170504 und Boden AVV 200202,
- Beton AVV 170101, Ziegel AVV 170102, Keramik AVV 170103,
- Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik AVV 170107
Von der Annahme ausgeschlossen sind:
- bituminöse oder teerhaltige Stoffe
- asbesthaltige Stoffe
- Eternit
- Papier
- Holz
- Gipskarton
- Styropor
- Dämmmaterialien etc.
Werk Pulheim, Otto-Lilienthal-Straße 11, 50259 Pulheim
Folgende Abfallarten nehmen wir an:
- Beton AVV 170101
- Ziegel AVV 170102
- Keramik AVV 170103
- Asphalt teerfrei AVV 170302
- Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik AVV 170107
Von der Annahme ausgeschlossen sind:
- teerhaltige Stoffe
- asbesthaltige Stoffe
- Eternit
- Papier
- Holz
- Gipskarton
- Styropor
- Dämmmaterialien etc.
Unser RCL - Material unterliegt der Eigen- sowie der Fremdüberwachung nach RAL RG 501 /1 durch ein nach RAP - Stra zugelassenes Labor.